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Presseinformation 01/2024 „Junge Alternative Thüringen“ als erwiesen rechtsextremistische Bestrebung eingestuft
vom 23.05.2024
Das Amt für Verfassungsschutz beim Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales (AfV) teilt presseöffentlich mit:
Das AfV hat die Junge Alternative Thüringen (JA Thüringen) mit Wirkung zum 28. März 2024 als gesichert rechtsextremistisch eingestuft.
Die JA Thüringen ist die Jugendorganisation des Landesverbands Thüringen der Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD Thüringen), der bereits 2021 durch das Amt für Verfassungsschutz beim Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales als erwiesen rechtsextremistisch eingestuft wurde. Die Organisation selbst wird seit 2021 als rechtsextremistischer Verdachtsfall bearbeitet.
Die durch die JA Thüringen vertretenen Positionen sind unvereinbar mit dem Grundgesetz und der Thüringer Landesverfassung. In der Phase der Bearbeitung als Verdachtsfall hat sich die Parteijugendorganisation der erwiesen rechtsextremistischen AfD Thüringen nicht politisch gemäßigt. Im Gegenteil hat sie – insbesondere im Bereich ihres Spitzenpersonals – sukzessive diejenigen Personen marginalisiert und abgewählt, die für moderatere Positionen eintraten.
So bezieht sich die derzeitige JA Thüringen regelmäßig auf ein ethnisch homogenes deutsches Staatsvolk und eine deutsche Abstammungsgemeinschaft. Eine solche Vorstellung formuliert biologistische Annahmen darüber, wer Deutscher sein kann und wer nicht, die im Widerspruch zu
unserem Grundgesetz stehen. Gruppen, denen die JA das „Deutschsein“ aberkennt werden – mit ähnlich rassistischen Annahmen – als pauschal kriminell abgewertet.
Die JA ist keine Bestrebung, die sich dabei auf politische Meinungsäußerungen beschränkt. Sie arbeitet aktionsorientiert und erlebnisorientiert, um den Eindruck zu vermitteln, ihre verfassungsfeindlichen Positionen seien öffentlich mehrheitsfähig und im Prozess ihrer schleichenden Normalisierung junge Menschen an sich zu binden. Dabei entwickelte sich die Forderung nach „Remigration“, der umfassenden Abschiebung von Personen, zum zentralen Narrativ der Jugendorganisation, die sie beispielsweise während einer Demonstration der AfD Thüringen am 28. Oktober 2023 in Erfurt öffentlichkeitswirksam darstellte.
Besonders bezeichnend ist die Glorifizierung des Landessprechers Björn Höcke durch die JA. Höcke bedient sich regelmäßig nationalsozialistischer Parolen wie einer verbotenen Losung der SA mit dem Ziel, diese salonfähig zu machen, was den Strafgesetzen zuwiderläuft. Die JA Thüringen bezeichnet sich selbst als „Teil des Systems Höcke“. Zuletzt wurde die Jugendorganisation durch das erwiesen rechtsextremistische „COMPACT“-Magazin als „Höcke-Jugend“ bezeichnet, wovon sich die Organisation nicht distanzierte.
Die JA nutzt die Freiheiten, die unsere demokratische Grundordnung bietet, um Positionen zu deren Überwindung zu verbreiten. Die größte Gefahr besteht darin, dass die vertretenen Positionen zum Anlass für Gewalt gegen Andersdenkende werden könnten.
Zuletzt hat ein die JA-Bundesorganisation betreffender Beschluss des VG Köln vom 5. Februar 2024 die Einstufung des Bundesverbandes als gesichert rechtsextremistisch bestätigt und den Antrag von Bundes-AfD/JA auf vorläufigen Rechtsschutz abgelehnt.
Das Gericht stellte dabei explizit und mit Rekurs auf gleichlautende vorherige Entscheidungen heraus, dass der durch die JA vertretene völkisch-abstammungsmäßige Volksbegriff, die ausländer- und insbesondere muslimfeindliche Agitation sowie das Agitieren gegen das Demokratieprinzip – u. a. durch Gleichsetzung von Bundesrepublik und DDR – mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung unvereinbar seien.
Die Beobachtung der JA-Bundesorganisation als Verdachtsfall ist zudem durch das OVG Münster am 13. Mai 2024 für rechtmäßig erklärt worden. Das Gericht sah tatsächliche Anhaltspunkte, die den Verdacht begründen, dass die „JA deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund die Anerkennung als gleichberechtigte Mitglieder der rechtlich verfassten Gemeinschaft versagen will“.
Die gezielte und sich intensivierende Vernetzung der JA im Rechtsextremismus, deren andauernde sprachliche Entgrenzung und deren aktionsorientiertes Agieren mit dem Ziel, die bestehende Gesellschaftsordnung verächtlich zu machen, lassen auch in Thüringen keinen in der Gesamtwürdigung überwiegenden Zweifel mehr zu, dass die JA die Basis des demokratischen Widerstreits der Meinungen verlassen hat.
Zur Einstufung erklärte der Präsident des Thüringer Verfassungsschutzes, Stephan J. Kramer:
„Die Einstufung der ‚Jungen Alternative Thüringen‘ zur erwiesen rechtsextremistischen Bestrebung ist zum jetzigen Zeitpunkt geboten, weil sie sich mit ihren öffentlichen Aktionen und Äußerungen gegen grundlegende Aspekte der freiheitlichen demokratischen Grundordnung richtet. Sie unterstützt den Landesverband Thüringen der Partei ‚Alternative für Deutschland‘ dabei, junge Menschen mit dem Versprechen von Gemeinschaft und Zusammengehörigkeit zu radikalisieren.
Zugleich zeigt die jetzt vorgenommene Einstufung, die nach der Einstufung des Landesverbands Thüringen der AfD als gesichert rechtsextremistisch erfolgt ist, dass meine Behörde gründlich belastendes und entlastendes Material würdigt. Die ‚Junge Alternative‘ hat – insbesondere im Bereich ihres Spitzenpersonals – in den letzten Jahren sukzessive diejenigen Personen marginalisiert und abgewählt, die für moderatere Positionen eintraten und sich damit ganz auf die Linie von Björn Höcke begeben. Es liegen nun hinreichend verdichtete konkrete Anhaltspunkte für Verstöße gegen die Menschenwürde, das Demokratie- und das Rechtsstaatsprinzip vor.“
Pressemitteilung des Amtes für Verfassungsschutz vom 12. März 2020
Neueinstufung der AfD-Teilorganisation „Der Flügel“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz als rechtsextremistische Bestrebung
Ergebnis der Prüfung des Landesverbands der AfD Thüringen durch die Landesbehörde für Verfassungsschutz in Thüringen
Aus Anlass der heutigen Presseinformation durch das Bundesamt für Verfassungsschutz zur neuen Einstufung der AfD-Teilorganisation „Der Flügel“ als rechtsextremistische Bestrebung, ergaben sich zahlreiche Presseanfragen auch gegenüber dem Amt für Verfassungsschutz beim Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales. Hierzu wird Folgendes mitgeteilt:
Anlässlich der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts 2017 im September 2018 und im Nachgang der gewalttätigen Ausschreitungen am 26. und 27. August sowie am 1. September 2018 in Chemnitz, erklärte der Präsident des Thüringer Amts für Verfassungsschutz, Stephan J. Kramer, auf Journalistennachfrage, den Landesverband der AfD zum Prüffall.“ Ab jetzt würden systematisch Informationen über die Partei gesammelt, um ergebnisoffen zu prüfen, ob hinreichende Anhaltspunkte im Sinne des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes für eine Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung vorliegen“, so der Präsident damals.
Nach nunmehr 18 Monaten intensiver Sammlung, Prüfung und Auswertung von ausschließlich öffentlich zugänglichen Informationen kommt das Amt für Verfassungsschutz in Thüringen zu folgendem Ergebnis:
• Im Sinne des Prüfauftrages zum Landesverband Thüringen der AfD, liegen bei wertender Gesamtbetrachtung, insbesondere im Hinblick auf die Kriterien „pauschale Verächtlichmachung von Migranten und deren ungerechtfertigte Schlechterstellung“, mit dem Menschenwürdegehalt unvereinbare Gleichsetzung eines „ethnisch-kulturellen Volksbegriffs mit dem Staatsvolk“ und „Beschränkung der Religionsfreiheit (De-Islamisierung)“ sowie „personelle Verbindungen zu extremistischen Gruppierungen“ hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche Demokratische Grundordnung nach § 4 Abs. 1 S. 2 Nr. 1, S. 5 Thüringer Verfassungsschutzgesetz (ThürVerfSchG) hinsichtlich des Landesverbandes Thüringen der AfD vor, die einen Beobachtungsauftrag der Landesbehörde für Verfassungsschutz Thüringen in Form eines Verdachtsfalls eröffnen.
Nach der Thüringer Rechtslage bestehen im Rahmen der Verdachtsfallbearbeitung bereits hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine Bestrebung und Tätigkeiten i. S. d. § 4 Abs. 1 ThürVerfSchG, die eine weitere und planmäßige Aufklärung gebieten und von Rechts wegen zulassen. Im Zuge der Berichterstattung durch die Landesbehörde für Verfassungschutz Thüringen über solche Personenzusammenschlüsse ist die Verfassungschutzbehörde gehalten das Beobachtungsobjekt als „Verdachtsfall“ kenntlich zu machen. (§ 5 Abs. 2 Satz 6 und 7 ThürVerfSchG)
• Zu dem bundesweit auftretenden Personenzusammenschluss innerhalb der AfD „Der Flügel“, der bisher als Verdachtsfall, und mit dem heutigen Tag als erwiesenes rechtsextremistisches Beobachtungsobjekt beim Bundesamt für Verfassungsschutz geführt wird, liegen im Landesverband Thüringen zahlreiche Personenüberschneidungen insbesondere zu zentralen Thüringer Führungspersonen vor. Auch der wiederholte Austragungsort des Kyffhäusertreffens in Thüringen zeigt, dass der Flügel in der Thüringer AfD stark verwurzelt ist. Im Gegensatz zum Landesverband richtet sich die Mitgliedschaft im Flügel nicht nach geografischen sondern nach politischen Merkmalen, sodass angenommen werden kann, dass Mitglieder des Flügels dieselben politischen Ansichten vertreten. Maßgebliche Vertreter des Flügels in Thüringen weisen gesicherte Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung nach § 4 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 ThürVerfSchG auf. In der Gesamtbetrachtung hat sich damit der gesetzliche Beobachtungsauftrag des Amtes für Verfassungsschutz in Thüringen, wie vom Bundesamt für Verfassungsschutz auch heute für den Flügel dargestellt, als erwiesenes rechtsextremistisches Bundesbeobachtungsobjekt, auch aus der Sicht des Thüringer Verfassungsschutzamtes erhärtet.
• Der Landesverband der Jungen Alternative Thüringen als Jugendorganisation der AfD in Thüringen hat im Prüfungszeitraum kaum Aktivitäten entfaltet. Die allgemeine Aufgabe, Auswertung allgemein zugänglicher Informationen, des Amtes für Verfassungsschutz in Thüringen gemäß § 4 Abs. 1 S. 5 ThürVerfSchG bleibt hiervon unberührt.
Die Aktivitäten des Flügels zeichnen sich unverändert auch durch rassistische und fremdenfeindliche Aussagen aus. Dabei haben die Führungspersonen ihre dominante Rolle innerhalb der Gruppierung aber auch ihren Einfluss innerhalb der Gesamtpartei der AfD stetig ausgebaut. „Das Bild des Flügels zeichnet sich durch eine Verschärfung, Radikalisierung und Verfestigung seiner rechtsextremistischen Positionen und Verbindungen in die rechtsextremistische Szene in den vergangenen Monaten aus“, so beschreibt Stephan Kramer die Entwicklung der AfD-Teilorganisation für die letzten Monate.
„Die rechtsextremistischen Positionen des „Flügels“ sind erwiesenermaßen nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und damit unserer Thüringer Verfassung, wie auch dem Grundgesetz vereinbar“, so Präsident Kramer. „Dringlichste Frage bleibt für das Thüringer Amt für Verfassungsschutz, ob der „Flügel“ mit seinen zentralen Thüringer Führungspersonen und zentralen Veranstaltungen in Thüringen, den Landesverband der AfD Thüringen maßgeblich bestimmt“, so Kramer und ob dies „rechtssicher nachzuweisen ist“.
Bei der ergebnisoffenen Prüfung sind sowohl belastende, wie auch entlastende Faktoren berücksichtigt worden. „Jüngste Distanzierungsversuche von eigenen Aussagen, insbesondere durch maßgebliche Parteifunktionäre, die versucht haben provozierende Aussagen wieder zu relativieren, wurden aufmerksam registriert“, so Kramer, „erwiesen sich aber oftmals als wenig überzeugend und angesichts des Prüfverfahrens als eher taktisch motiviert“.
Stephan Kramer dankt ausdrücklich den Kolleginnen und Kollegen im eigenen Landesamt sowie im Bundesamt für Verfassungsschutz, an dessen Spitze Präsident Thomas Haldenwang und den anderen Landesbehörden im Verbund für die professionelle und vertrauensvolle Zusammenarbeit.
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