Struktur
Aufgrund Artikel 1 des Thüringer Gesetzes zur Änderung sicherheitsrechtlicher Vorschriften vom 8. August 2014 sowie §§ 2 Abs. 1 und 39 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes vom 8. August 2014 wurde zum 1. Januar 2015 das Amt für Verfassungsschutz beim Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales (TMIK) eingerichtet. Die neue Organisationsstruktur des TMIK ist dem unten auf dieser Seite als Link verfügbaren Organigramm zu entnehmen. Das frühere Landesamt für Verfassungsschutz ist gemäß § 39 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes vom 8. August 2014 mit Ablauf des 31. Dezember 2014 aufgelöst worden.
Stabstelle Controlling
Die Stabsstelle Controlling ist eine nach dem Thüringer Verfassungsschutzgesetz (ThürVSG) vorgesehene Überprüfungsinstanz im Amt für Verfassungsschutz. Sie erbringt gegenüber dem Präsidenten des Amtes für Verfassungsschutz unabhängige und objektive Prüfungs- und Beratungsdienstleistungen, welche darauf ausgerichtet sind, Mehrwerte zu schaffen, Geschäftsprozesse zu verbessern und die innerbehördliche Kontrolle stärker zu gewährleisten. Sie unterstützt das Amt für Verfassungsschutz bei der Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben, indem sie mit einem systematischen und zielgerichteten Ansatz die Effektivität von Maßnahmen der Fachreferate, der Kontrollen sowie der Führungs- und Überwachungsprozesse bewertet und diese zu verbessern hilft. Die zentralen Prüfungsobjekte der Stabsstelle Controlling sind zum Zwecke der Etablierung eines Mechanismus der Selbstkontrolle als Berichtspflichten insbesondere in den §§ 2 Abs. 3 bis 5, § 10 Abs. 6 Satz 8, § 12 Abs. 5 Satz 5 und § 16 Abs. 1 Thüringer Verfassungsschutzgesetz festgelegt.
Aktuelles Organigramm des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales
Referat 50
Das Referat 50 bearbeitet die Grundsatz- und Rechtsangelegenheiten des Amtes. Weiterhin werden in diesem Arbeitsbereich Sitzungen der verschiedenen Gremien, z.B. der Parlarmentarischen Kontrollkommission und der G 10-Kommission des Thüringer Landtags sowie der Gremien im Verfassungsschutz-Verbund, vorbereitet. Die Bearbeitung parlamentarischer Anfragen und Auskunftsersuchen von Bürgern zählen ebenfalls zu den Aufgaben des Referates. Darüber hinaus ist es mit den Verfahren der Post- und Telekommunikationsüberwachung (G 10) betraut.
Der Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ist ebenfalls organisatorisch dort angebunden.
Referat 51
Alle Informationen die zu verfassungsfeindlichen Bestrebungen gesammelt wurden, laufen in der „Auswertung“ zusammen. Aufgabe der mit der Auswertung befassten Mitarbeiter ist es, den Aussagewert und die Bedeutung der jeweiligen Information zu analysieren, zu speichern und Lagebilder zu erstellen bzw. Anfragen zu beantworten. Der Verfassungsschutz unterrichtet als „Frühwarnsystem“ die politisch Verantwortlichen. Die zuständigen staatlichen Stellen in Bund und Ländern werden dadurch in die Lage versetzt, verfassungsfeindlichen Kräften rechtzeitig zum Beispiel durch das Verbot von Vereinen oder Versammlungen zu begegnen. Ein wichtiger Adressat sind dabei staatliche Exekutivbehörden, insbesondere die Polizei, denen – im Rahmen der gesetzlichen Regelungen – Informationen zur Aufgabenerfüllung übermittelt werden. Im Referat 51 werden Erkenntnisse zu Beobachtungsobjekten aus den Bereichen Islamismus und auslandsbezogener Extremismus analysiert und ausgewertet.
Referat 52
Alle Informationen die zu verfassungsfeindlichen Bestrebungen gesammelt wurden, laufen in der „Auswertung“ zusammen. Aufgabe der mit der Auswertung befassten Mitarbeiter ist es, den Aussagewert und die Bedeutung der jeweiligen Information zu analysieren, zu speichern und Lagebilder zu erstellen. Der Verfassungsschutz unterrichtet als „Frühwarnsystem“ die politisch Verantwortlichen. Die zuständigen staatlichen Stellen in Bund und Ländern werden dadurch in die Lage versetzt, verfassungsfeindlichen Kräften rechtzeitig zum Beispiel durch das Verbot von Vereinen oder Versammlungen zu begegnen. Ein wichtiger Adressat sind dabei staatliche Exekutivbehörden, insbesondere die Polizei, denen – im Rahmen der gesetzlichen Regelungen – Informationen zur Aufgabenerfüllung übermittelt werden.
Im Referat 52 werden Erkenntnisse zu Beobachtungsobjekten aus dem Bereichen des Rechtsextremismus und des Linksextremismus ausgewertet. Darüber hinaus ist in diesem Referat die gemeinsame „Thüringer Informations- und Auswertungszentrale“ (TIAZ) zwischen Landeskriminalamt und Verfassungsschutz angesiedelt.
Referat 53
Dieses Referat hat die Aufgabe, durch Ermittlungen und den Einsatz von nachrichtendienstlichen MItteln (z.B.: Observationen, Bildaufnahmen usw.) die für die Erfüllungen des gesetzlichen Auftrages erforderlichen Informationen zu beschaffen.
Referat 54
Das Referat 54 ist für den inneren Dienstbetrieb und die Wahrnehmung von gesetzlichen Mitwirkungspflichten im Amt für Verfassungsschutz zuständig. Es ist auch verantwortlich für die sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung und organisiert die notwendigen spezifischen Fortbildungsangebote für die Bediensteten des Amtes.
Referat 55
Dem Referat 55 im Amt für Verfassungsschutz obliegt die Mitwirkung an personellen und materiellen Geheimschutz-Angelegenheiten im Freistaat. Weiterhin wertet das Referat Spionageaktivitäten ausländischer Nachrichtendienste sowie Bestrebungen der Scientology-Organisation in Thüringen aus.
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