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Kontrolle der Tätigkeit

Bei der Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben wird das Amt für Verfassungsschutz von verschiedenen öffentlichen und parlamentarischen Stellen kontrolliert. Hervorzuheben sind dabei die Kontrolle durch die Parlamentarische Kontrollkommission des Thüringer Landtags, die G10-Kommission des Landtags, den Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und den Thüringer Rechnungshof.

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